Ein Revolutionär wird von preußischen Soldaten standrechtlich erschossen
Vor dem Erschießungskommando. Nachstellung für „48/49 - Revolution in Baden.“ © visiris GmbH

Juli bis Oktober 1849 Rastatt, Mannheim, Freiburg

Die Standgerichte 1849

„Brüder, zielt gut!“

Freiburg, früher Morgen des 31. Juli 1849. Auf dem Friedhof in der Wiehre steht ein preußisches Exekutionskommando. Vor ihm steht Max Dortu aus Potsdam, 23 Jahre alt. Das Gnadengesuch seiner Mutter hat der preußische König zwei Tage zuvor abgelehnt. Ein Trommelwirbel soll Dortus letzte Worte übertönen, doch sie sind überliefert: „Ich sterbe für die Freiheit. Brüder, zielt gut!“ Mit seinem Tod beginnen die Hinrichtungen der Standgerichte 1849, mit denen die Sieger die Badische Revolution abrechnen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Militärgerichte, die zwischen Juli und Oktober 1849 in Baden über die Revolutionäre urteilten. Er erzählt von den Hinrichtungen in Freiburg und Mannheim, fasst die in Rastatt zusammen und zeigt, was von der Abrechnung in Erinnerung blieb.

Auf einen Blick: Vom 27. Juli bis zum 27. Oktober 1849 tagten in Mannheim, Rastatt und Freiburg gemischte preußisch-badische Standgerichte und preußische Kriegsgerichte. 27 Todesurteile wurden vollstreckt: 19 in Rastatt, 5 in Mannheim und 3 in Freiburg. Weitere Todesurteile wurden nicht vollstreckt, Otto von Corvin und Theodor Mögling etwa wurden zu Zuchthaus begnadigt. Als Erster starb Max Dortu am 31. Juli 1849 in Freiburg, die letzten Hinrichtungen fanden am 20. Oktober 1849 in Rastatt statt.

Das Standrecht nach der Niederlage

Im Sommer 1849 war die Revolution militärisch verloren. Die Revolutionsarmee hatte sich in die Schweiz zurückgezogen, am 23. Juli kapitulierte die Festung Rastatt. Baden stand unter preußischer Besatzung, den Oberbefehl führte Prinz Wilhelm von Preußen. Tausende Gefangene warteten auf ihr Urteil, viele von ihnen in den überfüllten Kasematten von Rastatt, in denen Typhus ausbrach.

Neben preußischen Kriegsgerichten urteilten gemischte preußisch-badische Standgerichte. In Rastatt trat ein solches Standgericht zwei Wochen nach der Kapitulation zusammen. Die Anklagen lauteten etwa auf Hochverrat, bei Max Dortu auf Kriegsverrat.

Ein Mann mit verbundenen Augen steht vor drei preußischen Soldaten, die vor einer Steinmauer ihre Gewehre anlegen
Vor dem Erschießungskommando. Nachstellung für „48/49 – Revolution in Baden.“ © visiris GmbH

Freiburg: Der Fall Dortu

Max Dortu war kein Unbekannter. Von ihm stammte der Spottname „Kartätschenprinz“ für Prinz Wilhelm von Preußen. Nach dem Zusammenbruch der Front wurde er Anfang Juli 1849 festgenommen. Am 11. Juli stellte ihn General von Hirschfeld vor ein Kriegsgericht, das ihn wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilte.

König Friedrich Wilhelm IV. schrieb am 18. Juli an seinen Bruder, Dortu hätte „12 Stunden nach seiner Kaptur kalt sein“ müssen. Dortus Mutter reichte am 17. Juli ein Gnadengesuch ein. Der König lehnte es am 29. Juli auf Empfehlung des Staatsministeriums ab.

Nach Dortu wurden in Freiburg noch zwei weitere Revolutionäre auf dem Friedhof in der Wiehre erschossen: am 9. August Friedrich Neff und am 21. August Gebhard Kromer. Junge Frauen schmückten Dortus Grab trotz Verbot und Strafen mit Blumen und Lorbeer.

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Mannheim: Tod eines Abgeordneten

In Mannheim wurden fünf Todesurteile vollstreckt. Das bekannteste Opfer war Wilhelm Adolph von Trützschler aus Gotha, Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung. Im Mai 1849 war er in den Dienst der badischen Revolutionsregierung getreten, zunächst als Zivilkommissär in Mannheim. Ein preußisches Kriegsgericht verurteilte ihn am 13. August zum Tode. Am 14. August 1849 erschoss ihn ein preußisches Kommando auf dem Mannheimer Hauptfriedhof.

Nach ihm starben in Mannheim Karl Höfer am 16. August, Gottlieb Heinrich Dietz am 20. August, Peter Lacher am 28. August und Valentin Streuber am 11. Oktober 1849. Der ebenfalls zum Tode verurteilte Theodor Mögling wurde begnadigt. 15 weitere Angeklagte erhielten in Mannheim jeweils zehn Jahre Zuchthaus.

Rastatt: 19 Erschossene

Die meisten Urteile fielen in Rastatt, wo nach der Kapitulation Tausende Verteidiger gefangen saßen. 19 Männer wurden dort in den Festungsgräben erschossen. Als Erster starb am 7. August 1849 Ernst Elsenhans, der Herausgeber der Festungszeitung „Der Festungsbote“. Nach Angaben des Bundesarchivs hatte er nicht selbst gekämpft, doch das Gericht sprach ihn des Hochverrats und der Aufreizung zu fortgesetztem Widerstand gegen die Obrigkeit schuldig.

Am 9. August folgte Oberst Ernst Gustav von Biedenfeld, am 11. August der Festungsgouverneur Gustav Tiedemann und Major Konrad Heilig. Heilig hatte sich während des Soldatenaufstands im Mai vor eine Kanonenmündung geworfen. Unter den Hingerichteten waren Offiziere wie der Pole Theophil Mniewski, aber auch einfache Soldaten, Handwerker und ein Geometer aus Köln. Die letzten drei Urteile wurden am 20. Oktober 1849 vollstreckt.

Otto von Corvin, der Generalstabschef der Festung, wurde zum Tode verurteilt und dann zu Zuchthaus begnadigt. Wie die Belagerung verlief, erzählt der Artikel über die Belagerung von Rastatt.

Die Standgerichte 1849 und ihre Folgen

Neben den Todesurteilen gab es langjährige Zuchthaus- und Gefängnisstrafen, Berufsverbote und Geldstrafen. Viele Revolutionäre gingen ins Exil, in die Schweiz, nach Frankreich, England oder in die USA. Rund 80.000 Menschen, etwa fünf Prozent der Bevölkerung, wanderten in den folgenden Jahren aus Baden aus, die meisten nach Amerika. Nicht alle gingen aus politischen Gründen, viele trieb auch die wirtschaftliche Not. Bis 1851 blieb das Land von preußischen Truppen besetzt.

Mauer mit Stacheldraht und Rundturm der Justizvollzugsanstalt Bruchsal
Die heutige Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Das Männerzuchthaus wurde 1848 fertiggestellt, zu seinen ersten Gefangenen gehörten badische Revolutionäre. Aufnahme aus „48/49 – Revolution in Baden.“ © visiris GmbH

Erst nach und nach wurden die Strafen gemildert. Am 9. Juli 1857 wurden Revolutionäre mit Freiheitsstrafen bis zu acht Jahren begnadigt, am 1. Dezember 1860 auch solche mit bis zu zwölf Jahren. Am 7. August 1862 folgte eine allgemeine Begnadigung. Weil Ausführungsbestimmungen fehlten, blieb die Rechtslage der Betroffenen unsicher. Gustav Struve nannte die Auslegung eine „Scheinamnestie“. Eine Liste aller Hingerichteten finden Sie im Wikipedia-Artikel zur Badischen Revolution.

„Schlaf, mein Kind, schlaf leis“: Was in Erinnerung blieb

Die Hinrichtungen sollten abschrecken, doch sie machten die Toten zu Märtyrern. In Potsdam nannte eine Trauerkundgebung Dortu den „ersten Märtyrer des preußischen Kriegsgerichts in Baden“. In Rastatt lehnte das Gouvernement noch 1874 ein Denkmal für die Erschossenen ab. Es steht erst seit 1899 auf dem Alten Friedhof, und das Wort „Freiheitskämpfer“ durfte erst 1924 darauf. Der Dichter Ludwig Pfau, der selbst in die Schweiz geflohen war, veröffentlichte im Dezember 1849 in seiner Zeitschrift „Eulenspiegel“ das „Badische Wiegenlied“, eine Anklage gegen die preußische Militärjustiz in Baden. Es beginnt mit den Worten „Schlaf, mein Kind, schlaf leis“, sein Refrain warnt das Kind vor dem Preußen, der draußen umgeht. Im Südwesten ist das Lied bis heute bekannt.

Fazit: Die Abrechnung der Sieger

Mit den Standgerichten endete die Badische Revolution endgültig. 27 Männer bezahlten ihren Einsatz für Republik und Verfassung mit dem Leben, Tausende mit Haft oder Exil. Die Urteile trafen Offiziere und Journalisten ebenso wie einfache Soldaten und Handwerker. Was die Sieger als Abschreckung gedacht hatten, hielt die Erinnerung an die Revolution wach, in Liedern, an Gräbern und in der Geschichte des Südwestens.

Wohin die Überlebenden gingen und wie viele von ihnen in Amerika für Freiheit und Einheit weiterkämpften, erzählen wir in einem späteren Kapitel über die Forty-Eighters.

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So ist dieser Text entstanden: mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz und mit dem Wissen der Filmemacher von visiris. Für unseren Dokumentarfilm „48/49 – Revolution in Baden.“ haben wir sieben Jahre lang recherchiert, Historikerinnen und Historiker interviewt und an den Originalschauplätzen gedreht. Viele Inhalte unserer Geschichtstexte haben wir selbst zusammengefasst. Jeden Text prüfen und überarbeiten wir, und für seinen Inhalt stehen wir ein. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@badische-revolution.de.

Quellen und Literatur

  1. Wikipedia: Badische Revolution, Abschnitt Hingerichtete Revolutionäre. https://de.wikipedia.org/wiki/Badische_Revolution
  2. Wikipedia: Maximilian Dortu. https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_Dortu
  3. Wikipedia: Ernst Elsenhans. https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Elsenhans
  4. Wikipedia: Wilhelm Adolph von Trützschler. https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Adolph_von_Trtzschler
  5. Wikipedia: Belagerung der Festung Rastatt. https://de.wikipedia.org/wiki/Belagerung_der_Festung_Rastatt
  6. Wikipedia: Ludwig Pfau. https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Pfau
  7. Bundesarchiv: Schlaglichter einer Revolution, August 1849. https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/storys/schlaglichter-einer-revolution/august-1849/
  8. Stadt Rastatt: Historie der Badischen Revolution. https://www.rastatt.de/kultur-und-freizeit/badische-revolution/historie-badische-revolution
  9. Kontext Wochenzeitung: Da draußen geht der Preuß. https://www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/711/da-draussen-geht-der-preuss-9812.html
  10. German History Intersections: Quellendokument zum Rastatter Denkmal (nach Förderer 1899). https://germanhistory-intersections.org/de/deutschsein/ghis:document-319

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